Dienstleistung
Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung
Wichtigste Merkmale
Läuft die Befristung Ihrer Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage ab, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Dies betrifft Baugenehmigungen sowie Teilbaugenehmigungen, die innerhalb der ursprünglichen Frist nicht begonnen wurden oder nicht vollständig abgeschlossen werden konnten.
Einrichtung
Bauordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-215
04431 85-958
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer des Genehmigungsbescheides gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ansprechpunkt
keine Angabe
Zuständige Stelle
keine Angabe
Voraussetzungen
-
Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung oder eine gültige Teilbaugenehmigung vor.
-
Die öffentlich-rechtlichen und umwelttechnischen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Verfahrensablauf
Eine Verlängerung für die Genehmigung der Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
-
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Genehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
-
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
-
Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
-
Zahlen Sie die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
keine Angabe
Weiterführende Informationen
keine Angabe
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Verlängerung Teilbaugenehmigung, Nutzungsänderung einer Anlage verlängern, Verlängerung Bauabschnitte, Verlängerung Bauarbeiten beantragen, Bauordnungsverfahren Niedersachsen, Teilausführung Bauantrag Verlängerung, Verlängerung Nutzungsänderung von Anlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer des Genehmigungsbescheides gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ansprechpunkt
keine Angabe
Zuständige Stelle
keine Angabe
Voraussetzungen
-
Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung oder eine gültige Teilbaugenehmigung vor.
-
Die öffentlich-rechtlichen und umwelttechnischen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Verfahrensablauf
Eine Verlängerung für die Genehmigung der Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
-
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Genehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
-
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
-
Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
-
Zahlen Sie die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
keine Angabe
Weiterführende Informationen
keine Angabe
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht