Dienstleistung
Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Wichtigste Merkmale
Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen.
Einrichtung
Bauordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-215
04431 85-958
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
-
Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
-
Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
Lageplan
-
Bauzeichnungen
-
Baubeschreibung
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
-
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Bauordnungsverfahren Niedersachsen, Teilbaugenehmigung, Nutzungsänderung einer Anlage, Genehmigung Bauabschnitte, Vorzeitiger Beginn Bauarbeiten, Teilausführung Bauantrag, Genehmigung zur Nutzungsänderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
-
Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
-
Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
Lageplan
-
Bauzeichnungen
-
Baubeschreibung
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
-
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht