Dienstleistung
Gartenabfall Entsorgung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Abfallwirtschaftsgesellschaft Vechta mbH
                
                    
                    Grenzweg 1
49377 Vechta
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00
Freitag von 08:00 - 13:00
AWZ, Grenzweg 1, 49377 Vechta
Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00
Donnerstag (Mrz. - Okt.) 07:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 17:00
Samstag 07:30 - 13:00
Wertstoffsammelstellen
Die Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen finden Sie hier.
04441/9325-529
04441/9325-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen keine Fristen beachtet werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage
                    
                
            
        
        
                                                Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Was sollte ich noch wissen?
                    
                
            
        
        
                                                Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Grünabfallentsorgung, Gartenabfall Entsorgung, Pflanzenabfälle, Bioabfall, Heckenschnitt, Rasenschnitt, Baumschnitt, Gartenabfall, Grünabfall, Wurzelballen, Verbrennung, Bioabfälle
            
    
    
                                    
    
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden