Dienstleistung
Abfallrechtliche Überwachung
Der Landkreis ist als zuständige "Untere Abfallbehörde" nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 47 KrWG) verpflichtet, die betriebliche Abfallentsorgung in allen Branchen von Industrie, Gewerbe, Handwerk, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, regelmäßig und in angemessenem Umfang zu überwachen.
Er fordert unter anderem Betriebe im Landkreis, für deren Überwachung er abfallrechtlich zuständig ist, schriftlich dazu auf Auskunft zu erteilen. Mittels des nebenstehenden "Rückantwort"-Formulars erfolgt die Auskunft, ob in dem jeweiligen Betrieb bspw. gefährliche Abfälle entstehen, wie diese gelagert und wie mit den Abfällen umgegangen wird. Ebenso wird die Art und Menge dokumentiert. Untenstehend unter "Anträge/Formulare" finden Sie zu dem Thema ergänzende Hinweis- und Informationsblätter sowie weitere Vorlagen zur Dokumentation gewerblicher Abfälle.
Weitere Informationen zu Thema "Entsorgung von gewerblichen Abfällen" finden Sie auch über die untenstehenden Verlinkungen auf der Website der AWV:
Termine Entleerung Restabfallgroßcontainer
Einrichtung
Untere Abfallbehörde
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0
Grenzweg 1
49377 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
04441 9325-529
04441 9325-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Übersicht zu den anfallenden Kosten der gewerblichen Entsorgung durch die AWV finden Sie hier:
Entsorgungspreise – Abfallwirtschaft Vechta
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall, Rückantwort, Abfall, Überwachung, Siedlungsabfälle, Bauabfälle
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Übersicht zu den anfallenden Kosten der gewerblichen Entsorgung durch die AWV finden Sie hier:
Entsorgungspreise – Abfallwirtschaft Vechta
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.