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Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung (online)


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Bei bestimmten Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht vollständig eingehalten werden können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nach § 66 NBauO zu beantragen.

 

Der Antrag bedarf einer Begründung und ist der Bauaufsichtsbehörde elektronisch, in der Regel durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser, zu übermitteln.

 

Ein solcher Antrag kann sowohl im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens als auch unabhängig davon eingereicht werden.

 

Die Genehmigung des Antrags setzt voraus, dass das Vorhaben trotz der Abweichung mit den öffentlichen Belangen sowie den nachbarlichen Interessen vereinbar ist.

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Häufig gestellte Fragen

Abweichung, Befreiung, Ausnahme, Bauvorhaben, Bebauungsplan