Dienstleistung
Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 66 NBauO
Wichtigste Merkmale
Bei bestimmten Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht vollständig eingehalten werden können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nach § 66 NBauO zu beantragen.
Der Antrag bedarf einer Begründung und ist der Bauaufsichtsbehörde elektronisch, in der Regel durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser, zu übermitteln.
Ein solcher Antrag kann sowohl im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens als auch unabhängig davon eingereicht werden.
Die Genehmigung des Antrags setzt voraus, dass das Vorhaben trotz der Abweichung mit den öffentlichen Belangen sowie den nachbarlichen Interessen vereinbar ist.
Einrichtung
Amt für Planung, Bauordnung und Immissionsschutz
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0