Dienstleistung
Haltungserlaubnisse für Hunde
Das Halten eines Hundes, dessen Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt worden ist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Fachbehörde.
Einrichtung
Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
Fax
04441/898-1037
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0
04441/898-0
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
- Nachweis der praktischen Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
- Kennzeichnung des Hundes durch einen Transponder (Chip) nach § 4 NHundG
- Erfolgreich bestandener Wesenstest nach § 13 NHundG
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
- 500.000,00 € für Personenschäden und
- 250.000,00 € für Sachschäden
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Zuverlässigkeit der haltenden Person im Sinne des § 11 NHundG
- Eignung der haltenden Person gemäß § 12 NHundG
Schlagwörter
Hund, Haltung, Tiere, Hundehaltung
Voraussetzungen
- Nachweis der praktischen Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
- Kennzeichnung des Hundes durch einen Transponder (Chip) nach § 4 NHundG
- Erfolgreich bestandener Wesenstest nach § 13 NHundG
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
- 500.000,00 € für Personenschäden und
- 250.000,00 € für Sachschäden
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Zuverlässigkeit der haltenden Person im Sinne des § 11 NHundG
- Eignung der haltenden Person gemäß § 12 NHundG
Schlagwörter
Hund, Haltung, Tiere, Hundehaltung