Das Halten eines Hundes, dessen Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt worden ist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Fachbehörde.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung

 

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

Kfz-Zulassungsstelle in Damme:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

 

Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Terminvereinbarung Führerscheinstelle


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

  • Nachweis der praktischen Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
  • Kennzeichnung des Hundes durch einen Transponder (Chip) nach § 4 NHundG
  • Erfolgreich bestandener Wesenstest nach § 13 NHundG
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
    • 500.000,00 € für Personenschäden und
    • 250.000,00 € für Sachschäden
  • Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Zuverlässigkeit der haltenden Person im Sinne des § 11 NHundG
  • Eignung der haltenden Person gemäß § 12 NHundG

Hund, Haltung, Tiere, Hundehaltung