Dienstleistung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere
Nach der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtierverordnung – GefTVO) ist es verboten, gefährliche Tiere nicht gewerblich zu halten. Hierzu zählen insbesondere:
- Giftschlangen, einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis
- Giftechsen
- Tropische Giftspinnen
- Giftige Skorpione
Eine Ausnahme von diesem Verbot kann nur auf Antrag und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
- Durch die Haltung des gefährlichen Tieres darf im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entstehen.
- Es muss gewährleistet sein, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter die vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegten Gegenmittel sowie Behandlungsempfehlungen jederzeit bereithält.
Einrichtung
Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-0
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen/ Angaben werden benötigt :
· Art, Anzahl, ggf. Aussehen und Geschlecht des Tieres
· Nachweis über Ihre Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
· Einen Nachweis über eine entsprechende Sachkunde, die Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über die Haltung und Pflege eines solchen Tieres darstellen
· Ausführungen über Unterbringung und Haltung des Tieres (Gehege, qm-Zahl, Sicherhreitsvorkehrungen); also Insgesamt einen Nachweis über die Räumlichen sowie Fachlichen Voraussetzungen
· Schriftliche Benennung einer weiteren fachkundigen Person, die im Verhinderungsfall eintreten.
Schlagwörter
Schlangen, Echsen, Spinnen, Skorpione, Gefahrtier, gefährlich, Tier
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen/ Angaben werden benötigt :
· Art, Anzahl, ggf. Aussehen und Geschlecht des Tieres
· Nachweis über Ihre Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
· Einen Nachweis über eine entsprechende Sachkunde, die Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über die Haltung und Pflege eines solchen Tieres darstellen
· Ausführungen über Unterbringung und Haltung des Tieres (Gehege, qm-Zahl, Sicherhreitsvorkehrungen); also Insgesamt einen Nachweis über die Räumlichen sowie Fachlichen Voraussetzungen
· Schriftliche Benennung einer weiteren fachkundigen Person, die im Verhinderungsfall eintreten.