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Der Kreis der zugelassenen Konzessionäre für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen wurde erweitert. Unabhängig vom beauftragten Konzessionär sind der Brandschutzdienststelle des Landkreises Vechta für die Aufschaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Brandmeldeanlage bestimmte objektbezogene Angaben sowie aktuelle Unterlagen bereitzustellen.

 

Wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt, dass für Ihre Liegenschaft zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen eine Brandmeldeanlage betrieben werden muss, sind insbesondere folgende Unterlagen stets aktuell vorzuhalten:

 

  • der aktuelle Prüfbericht der Sachverständigenprüfung von Brandmeldeanlagen gemäß § 30 Abs. 1 DVO-NBauO in Verbindung mit § 78 NBauO einschließlich des Berichts über die zuletzt durchgeführte vierteljährliche Überprüfung durch eine sachkundige Person bzw. bei allen übrigen aufgeschalteten Brandmeldeanlagen der aktuelle Prüfbericht der sachkundigen Person im Rahmen der wiederkehrenden vierteljährlichen Prüfung,

 

  • der aktuelle Feuerwehrplan.

 

Die erforderlichen Angaben zum Objekt sowie zu den Betreibenden der Brandmeldeanlage und die genannten Unterlagen reichen Sie bitte über den Onlinedienst des Landkreises Vechta ein.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung

 

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

Kfz-Zulassungsstelle in Damme:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

 

Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Terminvereinbarung Führerscheinstelle


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

BMA, Aufschaltung, Brandmeldeanlage, Brandschutz, Prüfbericht, Feuerwehr, Feuerwehrplan