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Wenn Sie eine Verbringung von Bienenvölkern (z. B. wegen Trachtnutzung oder Bestäubung) beabsichtigen, ist 6 Wochen vor dieser Verbringung ein Wanderantrag über den örtlichen Wanderwart zu stellen. Voraussetzung ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis Ihrer Bienen. Die Wandergenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde dient der Seuchenprävention und dem Schutz der Gesundheit anderer Bienenvölker.

Adresse
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
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Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

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Und nach Vereinbarung.


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04441 898-1036
Telefon
04441 898-0