Die Anmeldung von Tiertransporten und die Beantragung von Gesundheitsbescheinigungen müssen mindestens 48 Stunden Werktage vor dem geplanten Transport beim Veterinäramt angezeigt werden. Für grenzüberschreitende Verbringungen in der EU oder in Drittländer ist eine amtstierärztliche Bescheinigung über das TRACES-System (TRAde Control and Expert System) gesetzlich vorgeschrieben.

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