Ist im Rahmen eines Bauvorhabens eine Bauwasserhaltung zur Trockenhaltung der Baugrube erforderlich, handelt es sich bei einer Fördermenge von > 50 m³/Tag oder länger als 6 Monate um eine erlaubnispflichtige Benutzung eines Gewässers nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Mind. 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme ist  bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Vechta der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung bzw. Grundwasserentnahme und ggfls. Einleitung des geförderten Grundwassers zu stellen.

Der Antrag dient der Prüfung, ob durch die geplante Grundwasserabsenkung nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, benachbarte Grundstücke, Bauwerke, Vegetation oder andere Schutzgüter zu erwarten sind. Im Rahmen des Verfahrens werden unter anderem die geplante Fördermenge, die Dauer der Wasserhaltung, die beantragte Absenkung des Grundwassers sowie die Ableitung oder Wiedereinleitung des geförderten Wassers bewertet. Gegebenenfalls werden Nebenbestimmungen oder Auflagen festgelegt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Erst nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis darf mit der Bauwasserhaltung begonnen werden.

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Häufig gestellte Fragen

Es fallen Kosten nach der Allgemeinen Gebührenordnung an.


Der örtliche Grundwasserstand und die Größe der Baumaßnahme bestimmen den Umfang der Grundwasserabsenkung.


Reichen Sie den Antrag mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme ein. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten genehmigt sein.


 § 8 und § 9 des Wasserhaushaltsgesetz