Wichtigste Merkmale


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Antrag Abnahme fliegende Bauten


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Fliegende Bauten sind z.B.:

- Veranstaltungszelte – mit über 75 qm Fläche (z.B. Zelte für Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, Bierzelte)
- Fahrgeschäfte (Karussells), Autoscooter, etc.
- größere Veranstaltungsbühnen.

Die Aufstellung fliegender Bauten muss rechtzeitig vorher angezeigt werden. Bevor diese Bauten in Gebrauch genommen werden dürfen, ist eine Abnahme durch die untere Bauaufsichtsichtsbehörde erforderlich. Auch wenn noch kein genauer Abnahmetermin (Uhrzeit) vereinbart werden kann, sollte bereits eine Anmeldung unter Angabe des Abnahmetages erfolgen. Das Prüfbuch ist vorzulegen.

Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung; allerdings ist für sie in Niedersachsen eine gültige Ausführungsgenehmigung erforderlich (Prüfbuch).

 

Adresse
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49377 Vechta
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Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Größe des fliegenden Baus.