Gefördert werden:

 

Betriebskosten:

 

Ärzte, Psychiater und Psychotherapeuten, die eine zugelassene Kassenarztpraxis im Landkreis Vechta übernehmen (Sitzübernehmer), erhalten 12 Monate lang einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.000,- €/Monat um die Startphase der Praxisübernahme zu erleichtern. Ausnahme: Übernahme einer Zweitpraxis.

 

Umzugskosten:

 

Ärzte, Psychiater und Psychotherapeuten (Sitzübernehmer einer zugelassenen Kassenarztpraxis im Landkreis Vechta), die ihren Wohnsitz in den Landkreis Vechta verlegen, erhalten einen einmaligen Umzugskostenzuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Umzugskosten, höchstens jedoch 10.000,- €. Ausnahme: Übernahme einer Zweitpraxis.

 

Renovierungs- und Modernisierungskosten:

 

Ärzte, Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Zahnärzte und sonstige Therapeuten gem. Ziffer 3.2 erhalten einen einmaligen Renovierungs- und Modernisierungszuschuss zur Renovierung der übernommenen Praxis in Höhe von 50% der Renovierungskosten, höchstens jedoch 10.000,- €. Dies gilt auch für niedergelassene Ärzte, die eine Zweitpraxis übernehmen.

 

Investition in Digitalisierung und Telemedizin:

 

Zur Umsetzung telemedizinischer Anwendungen und zur Digitalisierung von Praxisprozessen erhalten Ärzte, Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Zahnärzte und sonstige Therapeuten gem. Ziffer 3.2 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten für Hard- und Software, höchstens jedoch 5.000,- € pro Praxis. Dies gilt auch für niedergelassene Ärzte, die eine Zweitpraxis übernehmen.

 

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

 

Gemäß § 58 Abs.1 Ziff. 5 u. 14 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes in der aktuell gültigen Fassung gewährt der Landkreis Vechta niederlassungswilligen Ärzten sowie für die Gründung von Zweitpraxen im Landkreis Vechta nichtrückzahlbare Zuschüsse. 


Die Gewährung dieser Zuwendung erfolgt unter Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 in der aktuell gültigen Fassung. Grundlage der Förderung sind insbesondere Art. 3 und Art. 17 der AGVO. 

 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach dieser Richtlinie besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landkreis als bewilligende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 


 

Antragsberechtigt sind Ärzte, Psychiater und Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung (Approbation) und Zulassung als kassenärztlicher Vertragsarzt mit Sitz im Landkreis Vechta.  

 

Antragsberechtigt sind ferner Psychologen, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen sowie und sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe mit staatlicher und kassenärztlicher Zulassung für die Zuwendungen nach Ziff. 2.1.3 und 2.1.4 der Richtlinie

 

Eine Förderung nach der Richtlinie ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars beim Landkreis Vechta gestellt worden ist. Der Zuwendungsempfänger kann somit direkt nach der Antragstellung mit seinem Vorhaben beginnen. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten.

 

Der Durchführungszeitraum, innerhalb dessen das Vorhaben abgeschlossen sein muss, ist auf maximal 12 Monate begrenzt.

 


 

1. Antrag nach Vordruck 

 

2. Beschreibung des Unternehmens/Betriebes (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten, Arbeitsplatzentwicklung, Umsatzentwicklung, Zukunftsaussichten) 
   
3. Beschreibung und Begründung des Vorhabens und der vorgesehenen Investitionen:  
a)  bei baulichen Investitionen und Kauf zusätzlich: Bauzeichnung und Lageplan  

b)  bei Umzugskosten zusätzlich: Übersicht der Umzugskosten  

c)  bei Renovierungs- und Modernisierungskosten zusätzlich: Übersicht der Renovierungs- und Modernisierungskosten 

d)  bei Investitionen in Digitalisierung und Telemedizin zusätzlich: Übersicht der Investitionen in Digitalisierung und Telemedizin   
   
4. Approbation, sowie kassenärztliche Zulassung o. Ä. 

 

5. Gesellschaftsvertrag oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt bei Freiberuflern  

 

6. Ggf. Meldebescheinigung über den Wohnort des Antragstellers 

 

7. Ggf. Finanzierungsbestätigung des Kreditinstitutes sowie Darlehensverträge 

 

8. Ggf. Bescheinigung des Finanzamtes / Steuerberaters über die steuerlich anerkannte Betriebsaufspaltung    

 


Zuwendung, Förderung, Arzt, medizinisch, Therapeut, Ärzte