Dienstleistung
Tätigkeit in einem Heilberuf (Heilpraktiker/-in)
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten muss ein Antrag gestellt, die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen erfüllt und eine Kenntnisüberprüfung vor dem Gutachterausschuss des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie bestanden werden. Generelle Prüfungstermine sind der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres.
In Niedersachsen ist es zudem möglich sektorale Erlaubnisse nach dem Heilprakikergesetz auf dem Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie zu beantragen.
Einrichtung
Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1034
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 f. an. Die Kosten für den Gutachterausschuss werden als Auslagen gesondert erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 7 a Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)
Schlagwörter
Heilpratiker, Heilpraktikerin, Anmeldung, Beendigung, Heilkunde, Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Bestallung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 f. an. Die Kosten für den Gutachterausschuss werden als Auslagen gesondert erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 7 a Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)