Die Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) dient der Information zu den Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft sowie Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Zudem wird der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen, die in der Prostitution tätig sind, erläutert.

 

Die gesundheitliche Beratung ist im Abstand von 12 Monaten (für Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, ist ein Abstand von 6 Monaten einzuhalten) zu wiederholen. 

 

Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur Gesundheitsberatung vereinbaren. Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, teilen Sie dies bitte vorab mit.

 

Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch im Gesundheitsamt.

 

Die Bescheinigung über diese Beratung ist eine Voraussetzung für die Anmeldung als Prostituierte beziehungsweise als Prostituierter.

 

Adresse
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1034
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

 

Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch im Gesundheitsamt.

Im Bedarfsfall können auch kurze Videos in unterschiedlichen Sprachen zur Sprachmittlung gezeigt werden, aber auch dann bleibt das Gespräch selbstverständlich vertraulich. Es besteht auch die Möglichkeit, während des Gesprächs über Notlagen und Hilfsangebote zu sprechen.

 

Nach der Beratung erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgte Gesundheitsberatung. Diese wird für die Anmeldung beim Ordnungsamt benötigt. 

 

Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden. Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein. Prostituierte müssen die Bescheinigung über die Anmeldung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung während der Arbeit immer bei sich haben.

 


 

Für die Beratung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises sowie der ausgefüllte Fragebogen erforderlich, damit die erforderlichen Personendaten korrekt erfasst werden können.

 


Prostitution, Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG, Gesundheitsberatung