Dienstleistung
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen
Wichtigste Merkmale
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Voraussetzungen:
- ordentlicher Wohnsitz der antragstellenden Person im Landkreis Vechta
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein kann von den Antragstellenden online über den nebenstehenden Link oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen der neue Führerschein per Post zugesandt.
Gegen eine zusätzliche Gebühr kann eine Expressbestellung beantragt werden.
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
04441/898-1792
04441/898-1037
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
In der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich anzeigen.
erforderliche Unterlagen
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Erklärung über den Verlust des Führerscheins ggfs. Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
Schlagwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Ersatzführerschein, Diebstahl, Verlust, Ersatz
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich anzeigen.
erforderliche Unterlagen
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Erklärung über den Verlust des Führerscheins ggfs. Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)