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Ersatzantrag Führerschein online


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Ansprechpartner


Fahrerlaubnisbehörde

 

Änderung persönlicher Daten

 

Bei einer Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, ist eine Änderung des Führerscheins gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch empfohlen, wenn der bisherige Name nicht mehr aus dem Personalausweis hervorgeht. Auch bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes wird empfohlen, den Führerschein aktualisieren zu lassen.

 

Eine Änderung der Anschrift muss nicht gemeldet werden, da diese nicht im Führerschein eingetragen ist.

 

Beschädigung oder Unbrauchbarkeit

 

Ist Ihr Führerschein beschädigt, unleserlich oder aus anderen Gründen nicht mehr verwendbar, können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Aussehen so stark verändert hat, dass eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist.

 

Verfahrensablauf:

 

Den Antrag auf Änderung eines Führerscheins aufgrund geänderter persönlicher Daten oder einer Beschädigung können Sie persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Führerscheinstelle oder online stellen.

 

Bei persönlicher Antragstellung mit Terminbuchung kann der neue Führerschein auf Wunsch im Anschluss direkt per Post zugesandt werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Bei Online-Antragstellung ist ausschließlich eine Abholung bei der Führerscheinstelle möglich, da das bisherige Führerscheindokument bei der Aushändigung abgegeben werden muss.

Sobald Ihr neuer Führerschein zur Abholung bereitliegt, werden Sie benachrichtigt. Die Abholung ist ohne Termin während der regulären Öffnungszeiten möglich.

Alternativ kann der Führerschein durch eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abgeholt werden.

Gegen eine zusätzliche Gebühr ist eine Expressbestellung möglich.

Telefon
04441/898-1792
Fax
04441/898-1037

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung

 

In der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben.


Häufig gestellte Fragen

 

  • ordentlicher Wohnsitz der Antragstellenden im Landkreis Vechta
  • Besitz einer Fahrerlaubnis

 


 

  • bisheriger Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültiger Passersatz
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm)
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

 


 

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

 


 

PDF-Antragsformular bei persönlicher Vorsprache mit Termin:

 

Antrag_Ausstellung_Ersatz-Dokument.pdf

Ersatzführerschein, Fahrerlaubnis, Ersatz, Änderung, Beschädigung, Führerschein