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Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystems Batterien

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Seit dem 25.06.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft. Danach muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien (auch Autobatterien mit Pfandsystem) und Akkumulatoren nach Gebrauch vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen. Die Batterien werden dann dem Rücknahmesystem der Batteriehersteller zugeführt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt.

Weitere Informationen zum Rücknahmesystem erhalten Sie auf der Internetseite der "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystems Batterien".

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Grenzweg 1
49377 Vechta
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