Dienstleistung
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten sie auf dem Infoportal IfSG und im Merkblatt des Landkreises Vechta.
Schlagwörter
Infektion, Entschädigung, Verdienstausfall, Quarantäne, Kinderbetreuung, Unternehmen, Corona, COVID-19, CoV-SARS2