Info-Flyer Kompost

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Das kann auch in die Biotonne

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Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.


Informationen zum Thema "Bioabfall" auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

Adresse
Grenzweg 1
49377 Vechta
Servicezeiten

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00

Freitag von 08:00 - 13:00

 

AWZ, Grenzweg 1, 49377 Vechta

Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00

Donnerstag (Mrz. - Okt.) 07:30 - 17:00

Freitag 07:30 - 17:00

Samstag 07:30 - 13:00

 

Wertstoffsammelstellen

Die Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen finden Sie hier.


Fax
04441/9325-529
Telefon
04441/9325-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden


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