Dienstleistung
Jagdschein beantragen (Erstantrag, Verlängerung, Verlust, Wiedererteilung)
Wichtigste Merkmale
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Welche Gebühren fallen an?
Die jeweils anfallenden Gebühren und Abgaben finden Sie hier:
Gebühren https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/28cb968d-d0fb-36de-b055-2fcab5b75a34
Abgaben: JagdAbgVO,NI - Jagdabgabenverordnung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Schlagwörter
Jagd, Jagschein, Jäger, Schein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Welche Gebühren fallen an?
Die jeweils anfallenden Gebühren und Abgaben finden Sie hier:
Gebühren https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/28cb968d-d0fb-36de-b055-2fcab5b75a34
Abgaben: JagdAbgVO,NI - Jagdabgabenverordnung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)