Wichtigste Merkmale

Online-Formular
Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Liegenschaften

Zum Formular

Der Landkreis Vechta stellt außerhalb der schulischen Nutzung einzelne Räumlichkeiten in den Schulen für Vereine und sonstige Nutzungsberechtigte zur Verfügung. Zu diesen Räumlichkeiten gehören z.B. die Aulen und sonstige Versammlungsräume sowie die Sport- und Schwimmhallen und Sportplätze.

 

Sie können den Antrag über das nebenstehende Formular online stellen. Eine Übermittlung in Papierform ist nicht erforderlich.


Die Verfügbarkeit der gewünschten Räumlichkeiten kann vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Für die Nutzung der unterschiedlichen Räumlichkeiten fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung des Landkreises Vechta an.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.


  • Der Antrag kann vollständig elektronisch eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Hierfür nutzen Sie am Ende des Antrags den Button "Einreichen".
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
  • Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von der zuständigen Stelle.

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.


Sporthalle, Schwimmhalle, Aula, Pausenhalle, Benutzungserlaubnis, Sportplatz, Veranstaltung, Benutzungsantrag