Dienstleistung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Abgabe:
EUR 13,00
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abgabe:
EUR 38,00
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr:
EUR 42,60
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Antrag auf Fahrerlaubnis / Fahrerkarte / FQN / Internationaler Führerschein
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
-
Meldebescheinigung
vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
-
Führungszeugnis
mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen
.
Schlagwörter
Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung, Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung, Erlaubnis für Mietwagen, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Erlaubnis für Krankenwagen, Taxiführerschein, Erlaubnis für Taxi
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 13,00
Abgabe: EUR 38,00
Gebühr: EUR 42,60
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Antrag auf Fahrerlaubnis / Fahrerkarte / FQN / Internationaler FührerscheinFormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen .