Ansprechpartner


Fahrerlaubnisbehörde

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.


Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


für Bewerber :

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Nicht angegeben

Beiblatt 2 zur Teilnahme am begleitendem Fahren ab 17 Jahren
FormularDokInfodienste


Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis AM, A1, A2, L, B und T
FormularDokInfodienste


Antrag auf Fahrerlaubnis / Fahrerkarte / FQN / Internationaler Führerschein
FormularDokInfodienste


Beiblatt 1 zur Teilnahme am begleitendem Fahren ab 17 Jahren
FormularDokInfodienste


Vorlage Erteilung einer Vollmacht
FormularDokInfodienste

  • Personalausweis

  • original Unterschrift auf Behördenvordruck

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • Erste-Hilfe- Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten


Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.


Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.


Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre