Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
Wichtigste Merkmale
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der EU erhalten, wenn Sie
- in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss in einem Drittstaat erlangt haben oder
 - noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt.
 
Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Praktikum muss fachlich und im Niveau dem Studium beziehungsweise dem Hochschulabschluss entsprechen.
Sie können während Ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorge berechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zustimmen.
Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist befristet. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für 6 Monate, erteilt.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
  
 - Rechtsmittelfrist: 1 Monat
  
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Weiterführende Informationen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - 
  Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
  
 
  https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
  
 
  (Deutsch)
  
 
  https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/ 
  
 
  (Englisch)
   
 - 
  Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
  
 
  https://anabin.kmk.org/anabin.html
   
 - 
  Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 
  
 
     Telefon: 030 1815-1111
  
 
     Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
   
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Kostenübernahmeerklärung, Aufenthaltserlaubnis, Praktikum, Einreise, Drittstaat, Aufnehmende Einrichtung, Studienbezogenes Praktikum EU, Einwanderung, Vereinbarung, Aufenthaltstitel, Hochschulabschluss
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
 - Rechtsmittelfrist: 1 Monat
 
Ansprechpunkt
An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Weiterführende Informationen
- 
  Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
  
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
(Deutsch)
https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/
(Englisch) - 
  Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
  
https://anabin.kmk.org/anabin.html - 
  Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 
  
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr 
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.