Dienstleistung
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
Wichtigste Merkmale
Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, in einem anderen Mitgliedstaat der EU seit mindestens 2 Jahren studiert haben und dort als schutzberechtigte Person anerkannt sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung des Studiums in Deutschland erhalten.
Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Wenn die Aufenthaltserlaubnis demnächst endet, können Sie diese verlängern lassen, beispielsweise für
- die Dauer eines verpflichtenden Studienabschnitts oder
 - ein noch nicht beendetes Austauschprogramm.
 
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel nicht verlängern, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.
Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für international Schutzberechtigte 
  
 
 
 - für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
  
 - für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
  
 
 
 - Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
  
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Weiterführende Informationen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - 
  Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 
  
 
  Telefon: 030 1815-1111
  
 
  Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
  
 
  Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
  
 
  https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/
   
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Ausbildung, Hochschule, Einreise, Aufenthaltserlaubnis, Studierende, Aufenthaltsrecht, Internationale Schutzberechtigte, Einwanderung, Universität, Fortsetzung des Studiums, Bildungseinrichtung, Zulassung, Europäische Union, Studium, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Akademische Ausbildung
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für international Schutzberechtigte
 
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
 - für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
 
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
 
Ansprechpunkt
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Weiterführende Informationen
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  Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 
  
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/ 
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.