Dienstleistung
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Wichtigste Merkmale
Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:
- Sie lange auf Prüfungen warten müssen
 - Sie eine Prüfung wiederholen müssen
 
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                 
 - 
  Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation:
  
 
  für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
  
 
  für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
   
 - Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
  
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis 
  
 - Rechtsmittelfrist: 1 Monat
  
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                
 An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 
 .
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                
 Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 
 .
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Weiterführende Informationen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - 
  Zentrale Stelle Berufsanerkennung:
  
 
  https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php# 
  
 
  (Deutsch)
  
 
  https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/pro/service-center.php 
  
 
  (Englisch)
   
 - 
  Anerkennung in Deutschland:
  
 
  https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php 
  
 
  (Deutsch)
  
 
  https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/index.php 
  
 
  (Englisch)
   
 - 
  Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 
  
 
     Telefon: 030 1815-1111
  
 
     Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
   
 - 
  Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem    Ausland:
  
 
  https://
  www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/
   
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Ausgleichsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahme, Befristung, Reglementierte Berufe, Einreise, Bildungsmaßnahmen, Anpassungsmaßnahmen, Aufenthaltstitel, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Zwischenbescheid, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Einwanderung, Nebenbeschäftigung, Ausländische Berufsqualifikation, Aufenthaltserlaubnis
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
- 
  Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation:
  
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 - Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
 
Welche Fristen muss ich beachten?
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
 - Rechtsmittelfrist: 1 Monat
 
Ansprechpunkt
An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde .
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde .
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
- 
  Zentrale Stelle Berufsanerkennung:
  
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php#
(Deutsch)
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/pro/service-center.php
(Englisch) - 
  Anerkennung in Deutschland:
  
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
(Deutsch)
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/index.php
(Englisch) - 
  Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 
  
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr - 
  Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem    Ausland:
  
https:// www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/ 
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.