Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Wichtigste Merkmale
Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, möglich.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
 
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. 
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            EUR 100,00
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                
 An Ihre ö
 rtliche Ausländerbehörde
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                
 Die ö
 rtliche Ausländerbehörde
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn
 
 
 - ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
  
 - die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
  
 - die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
  
 
Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.
 
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
 
Dies sind insbesondere:
 
 
 - ein gesicherter Lebensunterhalt,
  
 - eine geklärte Identität,
  
 - Besitz eines gültigen Nationalpasses.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Onlineverfahren möglich: nein
  
 - Schriftform erforderlich: nein
  
 - Persönliches Erscheinen nötig: ja
  
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Gültiger Nationalpass
  
 - Nachweis über eine Krankenversicherung;
  
 - Mietvertrag
  
 - Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
  
 - Finanzierungsplan / Businessplan
  
 - 1 aktuelles biometrisches Foto
  
 - Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
 
 
 - Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  
 - Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  
 - Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
  
 - Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  
 - Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Verwaltungsgerichtliche Klage
  
 
Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben können, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Arbeitserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Arbeitsgenehmigung
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
An Ihre ö rtliche Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die ö rtliche Ausländerbehörde
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
 - die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
 - die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
 
Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
 - eine geklärte Identität,
 - Besitz eines gültigen Nationalpasses.
 
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
 - Schriftform erforderlich: nein
 - Persönliches Erscheinen nötig: ja
 
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
 - Nachweis über eine Krankenversicherung;
 - Mietvertrag
 - Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
 - Finanzierungsplan / Businessplan
 - 1 aktuelles biometrisches Foto
 - Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
 
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
 - Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
 - Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
 - Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
 - Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
 
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
 
Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben können, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.