Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Aufgaben der Tuberkuloseberatung :

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • u. U. Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

Adresse
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1034
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
  • gültiges Ausweisdokument
  • ausgefüllter Anamnesebogen


nicht angegeben

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta

Unsere Fachkräfte beraten Erkrankte, Angehörige und Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten. Sie klären über die Krankheit auf und sorgen dafür, dass sich Tuberkulose nicht weiter ausbreitet. Dazu gehört die sogenannte Umgebungsuntersuchung. Alle Personen mit engem Kontakt zu einem Patienten mit offener Tuberkulose werden ärztlich untersucht – kostenlos und unter Einhaltung des Datenschutzes.

Für bestimmte Auslandsaufenthalte kann der Nachweis über eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose-Erkrankung erforderlich sein. Das Gesundheitsamt bietet hierfür kostenpflichtig die notwendigen Untersuchungen sowie die Ausstellung einer beglaubigten Bescheinigung über das Ergebnis an.

Informationen zur kostenpflichtigen Untersuchung

  • Testverfahren:  Es wird ein Quantiferon-Test eingesetzt, der eine Reaktion des Immunsystems auf den Tuberkulose-Erreger nachweist.
  • Ziel der Untersuchung:  Der Test zeigt, ob die getestete Person in der Vergangenheit Kontakt mit dem Tuberkulose-Erreger hatte. Dabei wird sowohl eine latente als auch eine aktive Infektion abgeklärt.
  • Ablauf:  Für den Test wird eine geringe Menge Blut entnommen und in einem spezialisierten Labor analysiert.
  • Ergebnis:  Das Testergebnis liegt in der Regel nach etwa 8 Tagen vor.
  • Kosten:  Es fallen Gebühren für das Testmaterial, die labortechnische Auswertung sowie den Verwaltungsaufwand an.


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