Läuft die Befristung Ihrer Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage ab, können Sie eine Verlängerung beantragen. 

Dies betrifft Baugenehmigungen sowie Teilbaugenehmigungen, die innerhalb der ursprünglichen Frist nicht begonnen wurden oder nicht vollständig abgeschlossen werden konnten.   


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer des Genehmigungsbescheides gestellt werden. 


Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 


  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung oder eine gültige Teilbaugenehmigung vor. 

  • Die öffentlich-rechtlichen und umwelttechnischen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 


nicht angegeben

Antrag Verlängerung Geltungsdauer
FormularDokInfodienste

Eine Verlängerung für die Genehmigung der Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich. 

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor: 

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Genehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen. 

  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Zahlen Sie die Gebühren. 


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 


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