Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen. 

Läuft die Geltungsdauer der Genehmigung bald ab, ist eine Verlängerung möglich. 

Auch wenn absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen werden, können Sie eine Verlängerung beantragen. 


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Die genauen Kosten sind abhängig von der Art des genehmigten Vorhabens.
Gebühr: EUR 0,00 - 10.000,00
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/04a4c0bf-801e-3282-93f8-a5594960ffa8

Bearbeitungsdauer: 0 Stunden bis 16 Wochen

Sie haben eine gültige Baugenehmigung. 


formloser Antrag

Antrag Verlängerung Geltungsdauer
FormularDokInfodienste

Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars. 

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor: 

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. 

  • Füllen Sie das Online-Formular aus. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist. 

  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Sie zahlen die Gebühren.