Dienstleistung
Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1036
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Registrierung Transport tierischer Nebenprodukte
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Registrierung Transport tierischer NebenprodukteFormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.