Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung
Wichtigste Merkmale
 Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber Ihnen noch kein Studienplatz zugeteilt wurde oder kein Studienplatz sicher zur Verfügung steht.
 
  Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie kann für maximal neun Monate erteilt werden.
 
  Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck der Studienbewerbung zustimmen. 
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
                
            Gebühr:
            EUR 100,00
        
                        https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    
    
                    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
                
            Gebühr:
            EUR 50,00
        
                        https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
    
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                
                
            
                
            Antragsfrist:
            6 Wochen
        
    
    
                
            Geltungsdauer:
            9 Monate
        
    
    
                
            Widerspruchsfrist:
            1 Monat
        
    
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Gültiger Reisepass
  
 - Aktuelles biometrisches Foto
  
 - Visum, soweit erforderlich
  
 - Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
  
 - Mietvertrag
  
 - Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  
 - Nachweis über einen entsprechenden Schulabschluss
  
 - Nachweis über die vorhandenen Sprachkenntnisse (z.B. ein Zertifikat) oder üben den beabsichtigten Erwerb der Sprachkenntnisse 
  
 - Ggfls. Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  
 - Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  
 
 - Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  
 - Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
  
 - Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Studienplatz suchen, Ausländische Studierende, Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Vollzeitstudium, Bewerbung um Studium, Hochschulzugang, Hochschule, Lebensunterhaltssicherung, Antrag auf Aufenthaltstitel, Studienbewerbung, Studieren in Deutschland, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Zulassung zum Studium, Studentenvisum, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhaltssicherung Aufenthaltstitel, Schulabschluss, Studiengang, Universität
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 100,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr: EUR 50,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Welche Fristen muss ich beachten?
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
 - Aktuelles biometrisches Foto
 - Visum, soweit erforderlich
 - Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
 - Mietvertrag
 - Nachweis über Ihre Krankenversicherung
 - Nachweis über einen entsprechenden Schulabschluss
 - Nachweis über die vorhandenen Sprachkenntnisse (z.B. ein Zertifikat) oder üben den beabsichtigten Erwerb der Sprachkenntnisse
 - Ggfls. Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen
 
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
 - Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
 
- Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
 - Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
 - Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.