Dienstleistung
Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen
Wichtigste Merkmale
Wenn Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen:
Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und Erlaubnisse verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
 - die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
 - die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
 
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Waffenbehörde
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Keine. 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Formulare vorhanden: Ja
 
Schriftform erforderlich: Ja
 
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
 
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Personalausweis oder Reisepass (Kopie) 
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.
 
Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen: 
 
 
 - Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. 
  
 - Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde. 
  
 - Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen. 
  
 
Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:
 
Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein. 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Anzeige Verlust WBK, Anzeige Verlust Waffenschein, Verlust Munition, Anzeige Verlust Waffen, Verlust WBK, Verlust Waffenschein, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verlust Waffen, Anzeige Verlust Munition
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Keine.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
 
Verfahrensablauf
Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.
Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
 - Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
 - Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.
 
Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:
Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht