Dienstleistung
Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wichtigste Merkmale
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
 - Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
 - Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
 
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
 Montag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
 
  Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
 
 
 Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
 
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
 
  Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Waffenbehörde
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 -  Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  
 - Wffenbesitzkarte (WBK)
  
 - gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
 
 
 - Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  
 - die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  
 - die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
  
 
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Weiterführende Informationen
                    
                
            
        
        
                                                Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
 
 
 - Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  
 - die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  
 - die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
  
 
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Anzeige Überlassung Munition, Überlassung Munition, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Munition überlassen, Änderung WBK, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Überlassung Waffen
            
    
    
                                    
    
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
 - Wffenbesitzkarte (WBK)
 - gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
 
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
 - die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
 - die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
 
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Weiterführende Informationen
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
 - die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
 - die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
 
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.