Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1040
Telefon
04441 898-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.


  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Bruttoverdienstbescheinigung
FormularDokInfodienste


Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste


Bescheinigung über die Arbeitszeiten
FormularDokInfodienste


Antrag auf Übernahme der Beiträge für die Betreuung in Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste

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