Ansprechpartner


Frau Sabine Mensing

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen. Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.

Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1040
Telefon
04441 898-0

Ansprechpartner
Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Fax
05068 464-77
Telefon
05068 464-0

Häufig gestellte Fragen

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.


  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht tragen.

nicht angegeben

Antrag auf Übernahme der Beiträge für die Betreuung in Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste


Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste


Bescheinigung über die Arbeitszeiten
FormularDokInfodienste


Bruttoverdienstbescheinigung
FormularDokInfodienste

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