Dienstleistung
Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen. Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.
Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Sie können die Betreuungskosten nicht tragen.
Formulare
nicht angegeben
Antrag auf Übernahme der Beiträge für die Betreuung in Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste
Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste
Bescheinigung über die Arbeitszeiten
FormularDokInfodienste
Bruttoverdienstbescheinigung
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Betreuungskosten, Wohngeld, Sozialhilfe, Geringes Einkommen, Kindertageseinrichtung, Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, Dispens KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Wohngeld, Sozialhilfe, Geringes Einkommen, Kindertageseinrichtung, Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, Dispens KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Betreuungskosten, Kindertagesheim, Bürgergeld, zumutbare Belastung, Kita-Kosten, Kita-Gutschein, Kinderbetreuungskosten, Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Sie können die Betreuungskosten nicht tragen.
Formulare
nicht angegeben
Antrag auf Übernahme der Beiträge für die Betreuung in KindertagesstätteFormularDokInfodienste
Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste
Bescheinigung über die Arbeitszeiten
FormularDokInfodienste
Bruttoverdienstbescheinigung
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben