Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen.

Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können – ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.

Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.

Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherungsgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1040
Telefon
04441 898-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.


  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht bezahlen.

nicht angegeben

Antrag auf Übernahme der Beiträge für die Betreuung in Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste


Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste


Bescheinigung über die Arbeitszeiten
FormularDokInfodienste


Bruttoverdienstbescheinigung
FormularDokInfodienste

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