Ansprechpartner


Frau N. Kruse
Sonstiges: Bad Zwischenahn, Westerstede
Frau Vanessa zu Klampen
Frau Heike Janssen
Frau I. Budden
Sonstiges: Apen, Rastede
Frau C. Gerdes
Sonstiges: Edewecht, Wiefelstede
Frau Dietze
Frau Holter-Twardowski

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen. Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.

Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Häufig gestellte Fragen

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.


  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht tragen.

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