Dienstleistung
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Wichtigste Merkmale
Antrag auf Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser
Zum Formular
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
                
                    
                    Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
                                        
                        Es werden folgende Unterlagen benötigt:
 
 
 - Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks 1 : 25000
  
 - Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000 
  
 - Ermittlung der Flächengröße
  
 - Auftragsbestätigung 
  
 - Bei Versickerung: Dimensionierung und kf-Wert-Bestimmung
  
 - Bei Einleitung in Gewässer: Dimensionierung der Rückhaltung und Ausführung Sedimentationsfang
  
 - Einverständniserklärung 
  
                    
                    
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks 1 : 25000
 - Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000
 - Ermittlung der Flächengröße
 - Auftragsbestätigung
 - Bei Versickerung: Dimensionierung und kf-Wert-Bestimmung
 - Bei Einleitung in Gewässer: Dimensionierung der Rückhaltung und Ausführung Sedimentationsfang
 - Einverständniserklärung