Dienstleistung
Besitz von Polioviren Anzeige
Wichtigste Merkmale
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
                
                    
                    Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
04441 898-1034
04441 898-0
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
                
                    
                    Postfach 1353
49375 Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
 Montag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
 
  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
 
  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
 Hinweis:
 
  Und nach Vereinbarung.
04441 8981037
04441 8982601
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - ausgefülltes Formular
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular