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Antrag auf Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser

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Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

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Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
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Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
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Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1041
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks 1 : 25000
  • Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000 
  • Ermittlung der Flächengröße
  • Auftragsbestätigung 
  • Bei Versickerung: Dimensionierung und kf-Wert-Bestimmung
  • Bei Einleitung in Gewässer: Dimensionierung der Rückhaltung und Ausführung Sedimentationsfang
  • Einverständniserklärung 


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz