Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.



Gebühr: kostenfrei

nicht angegeben


Zuständig sind die Gesundheitsämter.


nicht angegeben


Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.


Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .


Infobroschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


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