Möchten Sie Ihre Registrierung als berufliche Betreuerin oder berufliche Betreuer löschen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stammbehörde stellen.

Die Löschung der Registrierung führt dazu, dass Sie nicht mehr als beruflicher Betreuer anerkannt sind und für Betreuungen, die Sie dennoch weiter führen als ehrenamtlicher Betreuer – mit allen Pflichten - gelten und keine Vergütung mehr erhalten  Die Stammbehörde löscht die Registrierung im Todesfall von Amts wegen, sobald sie Kenntnis vom Todesfall erlangt.



Gebühr: kostenfrei

Sie müssen als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registriert sein.


Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Registrierung bei Ihrer Stammbehörde und teilen mit, ob und wo Sie noch Betreuungen führen.


Der Antrag auf Löschung kann von Ihnen als Berufsbetreuer selbst gestellt werden. Im Todesfall des Berufsbetreuers können  Angehörige, Erben, Mitbetreuer, Betreuungsvereine die zuständige Stammbehörde  informieren.

  • Der Antrag auf Löschung der Registrierung wird bei der zuständigen Stammbehörde schriftlich eingereicht.
  • Nach der Löschung informiert die Stammbehörde die betroffenen Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden, sofern Sie bei Antragstellung noch berufliche Betreuungen führen.

Es gibt keine Rechtsbehelf.