Dienstleistung
Änderung des Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen
Sie müssen der zuständigen Stammbehörde mitteilen, wenn sich Ihr zeitlicher Gesamtumfang der Tätigkeit der die Organisationsstruktur ändert.
Wenn sich etwas in Ihrer Organisationsstruktur ändert, müssen Sie Angaben zu dem Vorhandensein sowie der Anzahl und dem Beschäftigungsumfang von Ihren Mitarbeitenden machen. Auch Änderungen in der Art und dem Umfang der Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Tätigkeit ausüben, sowie Änderungen in der Art und dem Umfang Ihrer Erreichbarkeit sind der Stammbehörde mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Es liegt eine Änderung in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrem zeitlichen Gesamtumfang vor.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur können Sie der Stammbehörde schriftlich und formlos mitteilen.
- Melden Sie jede Änderung des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur an die Stammbehörde.
- Geben Sie alle Informationen zu den Änderungen an.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben