Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 


Es fallen keine Gebühren an.


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


nicht angegeben


nicht angegeben


  • ausgefülltes Abmeldeformular

nicht angegeben


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


nicht angegeben


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