Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kommune365.de/samtgemeinde-land-hadeln

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) und den Anforderungen der BITV 2.0 überwiegend vereinbar, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  •  Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei.
  • Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen dem Screenreader noch nicht vorgelesen.
  • Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • In den Webauftritt eingebundene Audio- und Videodateien sind nicht mit Audio- oder Videodeskription (Untertiteln) ausgestattet.
  • Die Beschreibungen der Angebote und Zuständigkeiten werden größtenteils aus dem Serviceportal Niedersachsen importiert. Im Ergebnis muss hier auch auf die Erklärung zur Barrierefreiheit des Serviceportals Niedersachsen verwiesen werden, was diese Liste der offenen Mängel teilweise erweitern kann: Erklärung zur Barrierefreiheit Serviceportal Niedersachsen

Ihre Hinweise und Anregungen

Über diesen Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de