Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.kommune365.de/stadt-cloppenburg.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei.
  • Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen dem Screenreader noch nicht vorgelesen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung durch die Stadtverwaltung Cloppenburg.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Stadt Cloppenburg

Sevelter Straße 8

49661 Cloppenburg

Email: rathaus@cloppenburg.de

Tel.: 04471 185-0

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

  • Telefon: 0511/120-4010
  • E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de