Dienstleistung
Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Cloppenburg
Allgemeine Informationen
Wie sind die Cloppenburger Sportstätten und Plätze zurzeit belegt?
Ab sofort bietet das Hallenbelegungsprogramm "Locaboo" dazu eine tagesaktuelle Übersicht über alle Sportstätten im Stadtgebiet. Klicken Sie dazu einfach auf den hier hinterlegten Link .
Sollten Sie Interesse an der Nutzung einer Sportstätte oder sonstige Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Cloppenburg
Gem. Pkt. 6.8 der Sportförderungsrichtlinie der Stadt Cloppenburg können freie Vereinigungen, Standesvereine und Privatpersonen die Sportstätten der Stadt Cloppenburg benutzen, sofern der Bedarf der Sportvereine gedeckt ist. Für die Benutzung ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 € je angefangene Stunde zu zahlen, soziale Einrichtungen zahlen die Hälfte.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung