Dienstleistung
Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Damme geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Damme durchgeführt wird. Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Um einen Hund bei Verlust wiederzufinden ist zudem eine Registrierung beim Tierregister von Tasso sinnvoll.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 €
b) für den zweiten Hund 54,00 €
c) für jeden weiteren Hund 72,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Damme vom 10.11.2003.
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben.Diese werden mit dem Gebührenbescheid verschickt.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Einrichtung
Rathaus Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr; Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr; Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662 0