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Landkreis Vechta - Amt für Soziales und Integration


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Ravensberger Straße 20
49377 Vechta

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Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
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Und nach Vereinbarung.


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04441 898-1045

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Landkreis Vechta

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht


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